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Pressecommuniqué vom 3. Dezember 2003:Bauernverbände und Umweltschutzorganisationen fordern ein «Nein» der Abgeordneten zum Gentechnik-Gesetz
Die Verbände kritisieren, dass das Gesetz zwar den unwahrscheinlichen Fall von Erstzulassungen und Freisetzungsversuchen von genmanipulierten Organismen (GMOs) in Luxemburg strengen Regeln unterzieht, dass für den viel wahrscheinlicheren Fall des Anbaus von GMOs, die in anderen EU-Staaten genehmigt wurden, keinerlei Sicherheitsmassnahmen vorgeschrieben wurden. Luxemburg ist, was den Schutz von Umwelt und Landwirtschaft gegen genmanipulierte Organismen anbelangt, derzeit völlig unvorbereitet. Sollten die Abgeordneten das Gesetz in seiner derzeitigen Form am Donnerstag annehmen, kann für eine gentech-freie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion nicht mehr garantiert werden. Durch das Freisetzungsmoratorium wurden seit 1998 keine genmanipulierten Organismen in der EU genehmigt. Mit dem Ende des « Freisetzungsmoratoriums » muss vermutlich schon im kommenden April gerechnet werden. Dann steht der Genehmigung von bislang 75 GMOs kaum noch etwas im Wege. Die derzeit anhängigen Genehmigungsanträge für eine EU-weite Vermarktung, u.a. für verschiedene genmanipulierte Mais-, Raps- und Zuckerrübensorten, wurden ausnahmslos in anderen EU-Mitgliedsstaaten, jedoch kein einziger über die luxemburgischen Behörden eingereicht. Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, gibt es in Luxemburg keine gesetzliche Grundlage, den Anbau genmanipulierter Organismen zu reglementieren bzw. zu kontrollieren. Eine Kontamination der Landwirtschaft – ganz gleich ob konventionelle Landwirtschaft oder Biolandbau – mit genmanipulierten Organismen kann dann nicht mehr ausgeschlossen werden. Dies könnte für den Umweltschutz und die luxemburgische Landwirtschaft unabsehbare Folgen haben. Denn bislang bestehen weder auf EU-Ebene noch auf nationaler Ebene Bestimmungen, wie die sogenannte “Koexistenz” zwischen Gentech-Anbau und gentech-freier Landwirtschaft gewährleistet werden kann. Und es ist mehr als unwahrscheinlich, dass in absehbarer Zeit ein nationales Gesetz, das die Koexistenz in der Landwirtschaft gewährleistet, eingeführt werden kann.
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